Schul-ABC

Wissenswertes für Eltern rund um die Grundschulzeit

Gönnen Sie Ihrem Kind die Selbstständigkeit und lassen es, wenn möglich mit dem Bus fahren. Holen Sie es vor dem Schulgebäude und nicht vor dem Klassenzimmer ab. Das Gleiche gilt auch für das Bringen der Kinder am Morgen.

Bitte teilen Sie uns unbedingt zeitnah Änderungen Ihrer Kontaktdaten (Adresse, Notfall- und Telefonnummer, E-Mail-Adresse) über den Klassenlehrer oder das Sekretariat mit. Dies ist notwendig, um Sie kurzfristig über Wichtiges, z.B. einen Unfall, zu informieren.

Antolin ist ein digitales Leseförderprogramm. Nach dem Lesen eines Buches kann Ihr Kind auf dieser Plattform Fragen beantworten und somit überprüfen, ob es das Buch verstanden hat. Benutzername und Passwort erhalten alle von den Klassenlehrern. Weitere Informationen unter www.antolin.de.

Anton ist eine umfassende Lern-App, welche man auf jedem mobilen Endgerät installieren kann. Den Zugang bekommen Sie von der Schule.

Diese sollten grundsätzlich auf den Nachmittag gelegt werden. Falls dies nicht möglich ist, benötigen wir eine ärztliche Bescheinigung, dass Ihr Kind in der entsprechenden Praxis war.

Bei Lernschwäche oder Aufmerksamkeitsproblemen Ihres Kindes wenden Sie sich vertrauensvoll an den Klassenlehrer. Dieser unterstützt Sie gerne. Darüber hinaus können Beratungslehrer des Staatlichen Schulamts Biberach mit einbezogen werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, ein Kind mit Anspruch auf sonderpädagogischen Förderbedarf inklusiv zu beschulen.

Zu bestimmten gesetzlich benannten Anlässen können Kinder vom Unterricht beurlaubt werden. Der Klassenlehrer kann für bis zu zwei aufeinanderfolgenden Tagen die Freistellung genehmigen, bei längeren Zeitabschnitten die Schulleitung. Unmittelbar vor und nach Ferienabschnitten ist keine Beurlaubung möglich. Die Schulleitung kann eine ärztliche Bescheinigung einfordern.

Manche Schulbücher werden von uns gestellt und werden am Schuljahresende zurückgegeben. Jedes Buch wird zu Hause eingebunden und stets sachgemäß und ordentlich behandelt. Beschädigte und/oder stark verschmutzte Leihbücher müssen ersetzt werden.

Unser Chor probt einmal wöchentlich. Er ist ein freiwilliges Angebot für die Klassen 2 bis 4.

In den ersten Schulwochen erfolgt eine Abfrage, wer Interesse an einer verbindlichen Teilnahme hat.

Wir veröffentlichen persönliche Daten und Fotos z. B. in der Tageszeitung oder der Homepage nur mit Ihrem persönlichen Einverständnis. Die Abfrage hierfür erfolgt bei der Schulanmeldung.

→ siehe Klassenpflegschaftssitzung

Während der ersten Klassenpflegschaftssitzung im Schuljahr wählen die anwesenden Eltern zwei Elternvertreter für die Klasse. Die Elternvertreter aller Klassen bilden den Elternbeirat. Der Elternbeirat wählt aus seinen Reihen eine(n) Vorsitzende(n). Der Elternbeirat kümmert sich um die Belange der Schüler/innen einer Schule und steht im engen Kontakt mit der Schulleitung

Der regelmäßige Kontakt und Austausch ist uns sehr wichtig. Gerne nehmen wir uns Zeit für Ihre Anliegen. Wir bitten Sie bei Bedarf um eine Terminvereinbarung über das Elternheft oder das Sekretariat.

Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir unmittelbar vor oder nach der Unterrichtszeit keine „Schwellengespräche“ führen. Zum Schulhalbjahr lädt Sie der Klassenlehrer zu einem Elterngespräch ein.

Der Elternvertreter nimmt die Belange der Schüler seiner Klasse wahr, analog dem Elternbeirat, der die Belange der Eltern der Schüler einer Schule wahrnimmt.

Bei Situationen, die nur das eigene Kind betreffen, wenden Sie sich bitte persönlich an die Klassenlehrkraft.

Sie können jeden Lehrer über seine schulische E-Mail- Adresse erreichen: vorname.nachname(@)gs-berg.de

(1) Krankmeldung

Ist Ihr Kind krank, entschuldigen Sie es bitte über die edoop-App oder telefonisch bis spätestens 7.50 Uhr am Tag der Erkrankung.

Eine schriftliche Entschuldigung mit Angabe von genauen Gründen ist bei der Rückkehr Ihres Kindes in die Schule unbedingt zusätzlich erforderlich, spätestens ab dem dritten Fehltag in Folge muss die Entschuldigung schriftlich vorliegen.

Ein passendes Formular finden Sie auf der letzten Seite.

Bei längeren Krankheiten kann der Klassenlehrer und bei häufigem Fehlen die Schulleitung ein ärztliches Attest verlangen.

(2) Befreiung vom Sportunterricht

Kann Ihr Kind für einzelne Stunden nicht am Sportunterricht teilnehmen, entschuldigen Sie es bitte schriftlich. Die Anwesenheit ist dennoch verpflichtend.

Muss Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen länger vom Sportunterricht befreit werden, ist außerdem ein ärztliches Attest vorzulegen.

Fahrkarten müssen selbst online beantragt werden (www.ding.eu/smk). Bei Fragen können Sie sich gerne an unsere Sekretärin Frau Schmid wenden.

Fahrräder sowie Roller müssen an den ausgewiesenen Stellplätzen geparkt und abgeschlossen werden.

Mit dem Fahrrad allein zur Schule fahren dürfen Schüler allerdings erst nach der bestandenen Radfahrprüfung im 4. Schuljahr, mit elterlicher Begleitung gerne auch schon vorher.

Wir veröffentlichen persönliche Daten und Fotos z. B. in der Tageszeitung oder der Homepage nur mit Ihrem persönlichen Einverständnis. Die Abfrage hierfür erfolgt bei der Schulanmeldung.

Liegengebliebene Kleidung, vergessene Vesperdosen und Ähnliches bewahren wir in einem Schrank bei unserer Hausmeisterin auf. Zum Schuljahresende werden nicht abgeholte Gegenstände einem guten Zweck zugeführt.

Regelmäßig feiern wir als Schulgemeinschaft ökumenische Gottesdienste. Hierzu sind alle herzlich eingeladen.

Handy/Smartwatch/Smartphone sind aus datenschutzrechtlichen Gründen auf dem Schulgelände nicht erlaubt. Sie dürfen nur in Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit dem Lehrer in die Schule mitgebracht werden. Diese müssen während des ganzen Schulalltags und auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet in der Schultasche sein.

Bei Verstoß wird das elektronische Gerät einbezogen und muss von den Eltern abgeholt werden.

Für Verlust oder Beschädigung haftet die Schule nicht!

Hausaufgaben werden regelmäßig erteilt. Diese sind ein wichtiger Bestandteil der regelmäßigen Übung. Es gehört zur Pflicht eines Schülers, sie zuverlässig und vollständig zu bearbeiten. Bei Schwierigkeiten informieren Sie den Lehrer. Als Richtlinie gilt in Klasse 1/2 eine Hausaufgabenzeit von ca. 30 Minuten und in Klasse 3/4 von ca. 60 Minuten.

Sie sind nicht nur für ein sauberes Klassenzimmer, sondern auch für die Fußhygiene Ihres Kindes wichtig.

Bei Verdacht auf eine ansteckende Krankheit (z. B. Masern, Scharlach, Läuse) ist grundsätzlich ein Arzt aufzusuchen. In diesem Fall ist es Ihre Pflicht, uns zu benachrichtigen.

Klassenpflegschaftssitzungen (Elternabende) finden für jede Klasse in der Regel zweimal im Schuljahr statt. Sie dienen zur Information und zum Austausch über Angelegenheiten, welche die ganze Klasse betreffen. Jede Klasse hat zwei gewählte Elternvertreter.

Sehr wichtig ist das Kennzeichnen der persönlichen Dinge. Häufig werden Sachen als verschwunden oder verloren gemeldet, obwohl diese vorhanden sind. Sie werden von den Kindern nur nicht erkannt. Fundstücke gehören deshalb sehr häufig „niemandem“. Markieren Sie bitte auffällig alle Kleidungsstücke und Gegenstände und machen Sie diese Ihrem Kind erkenntlich – gerade im Winter mit Mütze, Schal, Handschuhen… Das gilt auch für Vesperdosen und Stifte. Das macht es für alle einfacher, liegengelassene Gegenstände zuordnen zu können.

→siehe Entschuldigungen

Kopfläuse sind kein Anzeichen für mangelnde Hygiene. Benachrichtigen Sie uns bitte umgehend, falls Ihr Kind betroffen ist. Behalten Sie Ihr Kind zu Hause und lassen Sie es vom Arzt behandeln. Ihr Kind darf erst wieder in die Schule kommen, wenn der Arzt bescheinigt, dass es frei von Läusen und Nissen ist. Die Klassenlehrkraft informiert Sie, falls Läuse in der Klasse aufgetreten sind.

Schulbücher, die kein „Verbrauchsmaterial“ sind, müssen eingebunden werden. Das „Verbrauchsmaterial“, z.B. Arbeitsheft, in die Ihr Kind reinschreiben darf, muss nicht eingebunden werden. Bitte beachten Sie, dass wir Ersatzleistungen für beschädigte Schulbücher geltend machen. Wichtig ist, dass Sie die Schulbücher Ihrer Kinder sorgfältig auf Vorschädigungen kontrollieren.

Wir fördern und unterstützen Lesen als grundlegende Kulturtechnik. Wöchentlich erleben die Kinder mindestens 40 Minuten Lesezeit durch abwechslungsreiche Angebote im Unterricht. Diese werden ergänzt durch individuelle klassenbezogene Leseinhalte (siehe auch Antolin).

Die Lesekompetenz Ihres Kindes erreichen wir nur gemeinsam. Bitte begleiten Sie das tägliche Lesen im häuslichen Umfeld! (Beispiele: Vorlesen, abwechselndes Lesen, Kinder lesen selbst, gemeinsames Lesen mit Verständnisfragen im Anschluss)

Wir legen Wert auf Müllvermeidung. Geben Sie deshalb Ihrem Kind Brotdosen mit sowie Getränkeflaschen mit, die wieder verwendet werden können.

Umweltschutz ist wichtig!

Die Schule leistet hier gerne ihren Beitrag und trennt den Müll. In jedem Klassenzimmer gibt es einen Mülleimer für Restmüll und Plastik sowie einen für Papier.

Für den Fall, dass Ihr Kind während der Unterrichtszeit krank wird oder verunglückt, teilen Sie bitte dem Sekretariat eine Telefonnummer mit, unter der wir Sie oder eine Person Ihres Vertrauens auf jeden Fall immer (!) vormittags erreichen können. Sollte Ihr Kind an einer Krankheit (z.B.: Asthma, Epilepsie, Diabetes...) leiden, die eine Notfallmedikation erforderlich macht, besprechen Sie bitte mit der Klassenlehrerin alle wichtigen Einzelheiten.

Bitte achten Sie mit Ihrem Kind auf ein ausgewogenes und gesundes Pausenbrot z.B. mit Vollkornbrot, Obst und/oder Gemüse. In Ergänzung mit einem zuckerfreien Getränk erhöht dies nachweislich die Konzentrationsfähigkeit Ihres Kindes. Wir empfehlen Wasser oder ungesüßten Tee. Somit ist die Zahngesundheit des Kindes geschützt. Bitte verwenden Sie nachhaltige Vesperboxen und Getränkeflaschen.

Über das Schulfruchtprogramm bekommt jeder Schüler zusätzlich Obst.

Ohne Regeln geht es auch in unserer Schulgemeinschaft nicht. Das Zusammenleben und -arbeiten erfordert, dass sich alle an abgesprochene Regeln halten.

Regeln und Rituale erleichtern das gemeinsame Arbeiten, Lernen und Spielen. Dies ist die Grundlage für ein harmonisches Miteinander.

Bitte binden Sie die Bücher ein und besprechen Sie mit Ihrem Kind, sorgfältig damit umzugehen. Andere Kinder wollen noch damit arbeiten. Nicht zurückgegebene bzw. beschädigte Schulbücher müssen ersetzt werden.

Bei Büchern, welche vom Schüler gezahlt werden müssen, gilt folgende Regelung:

nach dem 1. Jahr: 80 %

nach dem 2. Jahr: 60 %

nach dem 3. Jahr: 40 %

nach dem 4. Jahr: 20 %

Die beschädigten Bücher dürfen die Schüler behalten.

Mit dem EU-Schulprogramm bekommen die Kinder regelmäßig regionales Obst oder Gemüse. Damit lernen sie, dass frische Lebensmittel gesund sind und lecker schmecken.

Schule soll Spaß machen! Wir sind nicht nur eine Lern-, sondern auch eine Lebensgemeinschaft. „Schulleben“ bedeutet also vieles: Gemeinsam arbeiten und lernen, aber auch feiern, im Morgenkreis miteinander sprechen, einander kennen lernen und respektieren, singen, musizieren, Theater spielen und vieles mehr....

unsere Schulordnung finden sie hier

Bitte unterstützen Sie Ihr Kind auf dem Weg, ein sicherer Verkehrsteilnehmer zu werden.

Gehen Sie gemeinsam den Schulweg ab. Weisen Sie dabei Ihr Kind auf Gefahrenstellen hin. Verzichten Sie auf das „Elterntaxi“. Lassen Sie Ihr Kind zu Fuß gehen. Diese Bewegung tut jedem Kind gut, macht den Kopf frei und fördert die Selbstständigkeit.

Besprechen Sie mit Ihrem Busfahrkind den Weg zur Haltestelle und das Verhalten im Bus.

Erst mit bestandener Fahrradprüfung (Klasse 4) hat Ihr Kind von uns die Erlaubnis mit dem Fahrrad oder Roller zur Schule zu kommen.

Das Parken an der Bushaltestelle ist verboten! Das Halten zum Ein- und Ausstieg gefährdet Ihre und andere Kinder!

Für alle Schüler besteht während des Aufenthaltes in der Schule und auf dem Schulweg eine gesetzliche Unfallversicherung. Bitte weisen Sie bei Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen bei Schülerunfällen den behandelnden Arzt darauf hin, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Melden Sie jeden Unfall, der Leistungen der Versicherung zur Folge hat, umgehend der Schule und machen Sie bitte die zur Aufklärung des Unfalls erforderlichen Angaben.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind die Schwimmsachen einpackt. Es benötigt ebenso Seife und Duschgel.

Sollte Ihr Kind einmal nicht mitschwimmen können, benötigt es eine schriftliche Entschuldigung. Bei Kindern mit langen Haaren ist es wichtig, einen Haargummi mitzubringen.

In der kalten Jahreszeit muss Ihr Kind an den „Schwimmtagen“ auch unbedingt eine Mütze für draußen mitbringen.

Die Unfallkasse Baden-Württemberg hat für den Schulsport zur Vermeidung von Verletzungen einige Vorschriften vorgegeben.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind im Sportunterricht Sportkleidung trägt und sich zum Sportunterricht umzieht.

Im Sportunterricht darf auf Grund des hohen Verletzungsrisikos kein Schmuck (Ketten, Armbänder, Haarspangen, Uhren, Ringe, Ohrringe, …) getragen werden. Ohrstecker, die Ihr Kind nicht herausnehmen kann, müssen von Ihnen abgeklebt werden. Dies erfolgt nicht durch die Lehrkraft.

Lange Haare (ab Schulterlänge) müssen zusammengebunden werden. Geben Sie Ihrem Kind am besten gleich mehrere Haargummis in den Turnbeutel.

Nichtsporttaugliche Brillen sollten vor dem Sportunterricht abgelegt werden, da die Unfallkasse sonst keine Kosten übernimmt. Wenn Sie trotzdem möchten, dass Ihr Kind die normale Brille trägt, steht dies in Ihrer Verantwortung. Bitte informieren Sie die Klassenlehrkraft darüber schriftlich.

Ihr Kind benötigt geeignete Sportkleidung: Turnhose, T-Shirt, saubere Turnschuhe mit heller Sohle.

Wir halten unsere Toiletten sauber. Sprechen Sie mit Ihrem Kind über Hygiene im Toilettenraum.

→ siehe Schülerunfallversicherung

→ siehe Beurlaubung

Block 1: 8.00 Uhr – 9.30 Uhr

1. Bewegungspause: 9.30 Uhr – 9.45 Uhr

Block 2: 9.45Uhr – 11.15 Uhr

2. Bewegungspause 11.15 Uhr – 11.30 Uhr

Block 3: 11.30 – 12.15 Uhr oder 11.30 Uhr – 13.00 Uhr

Die schriftlichen Vergleichsarbeiten, die in allen Bundesländern verpflichtend sind, werden im zweiten Schulhalbjahr der Klasse 3 in Mathematik und Deutsch nach Ankündigung durchgeführt. Diese Tests werden nicht benotet. Die Testergebnisse werden anonym an eine zentrale Erfassungsstelle weitergeleitet.

Klasse 1:

Zum Halbjahr findet gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Kind ein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch statt. Am Ende des Schuljahres erhält Ihr Kind einen Schulbericht, welcher sein Verhalten, Arbeiten und Lernen beschreibt.

Klasse 2:

Zum Halbjahr findet gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Kind ein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch statt. Am Ende des Schuljahres erhält Ihr Kind einen Schulbericht, welcher sein Verhalten, Arbeiten und Lernen beschreibt. Zusätzlich gibt es eine Ziffernnote in Deutsch und Mathematik.

Klasse 3:

Zum Halbjahr findet gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Kind ein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch statt. Des Weiteren bekommt Ihr Kind eine Halbjahresinformation mit ganzen Noten, halben Noten oder Noten mit einer Tendenz (Plus oder Minus). Am Ende des Schuljahres erhält es ein Zeugnis mit ganzen Ziffernnoten.

Klasse 4:

Zum Halbjahr findet gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Kind ein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch statt. Des Weiteren bekommt Ihr Kind eine Halbjahresinformation mit ganzen Noten, halben Noten oder Noten mit einer Tendenz (Plus oder Minus). Am Ende des Schuljahres erhält es ein Zeugnis mit ganzen Ziffernnoten und einen Schulbericht.

Zum Halbjahr der vierten Klasse wird Ihrem Kind zusätzlich die Grundschulempfehlung für die weiterführende Schule ausgehändigt.

Für weitere Informationen →siehe Elterngespräch